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Auf Flugreisen kommt es für Rollstuhlfahrer, Menschen mit Amputationen und anderen mobilitätseingeschränkten Personen immer wieder zu unangenehmen Zwischenfällen. 

Oftmals liegt das daran, dass das Flughafenpersonal sowie Mitarbeiter der verschiedenen Airlines ungeübt im Umgang mit behinderten Menschen sind. 
Daher ist es wichtig, dass die Betroffenen selbst bestmöglich informiert sind, um so gegebenenfalls mit Rat und Tat eingreifen können, falls sie in ratlose Gesichter blicken.

Check-in: Wissenswertes für Flugreisende mit Behinderung

Da die meisten Mitarbeiter beim Sicherheitscheck nur wenig Erfahrung im Umgang mit mobilitätseingeschränkten Gästen haben, sollte man offen ansprechen, ob es Bereiche am Körper gibt, an denen man sensibel ist oder Schmerzen ausgelöst werden können.

Weiterhin sollte man auch mitteilen, wie fit man körperlich ist. Zum Beispiel ob es möglich ist, durch die normale Sicherheitskontrolle zu laufen. Wenn dies nicht der Fall ist, sollte man darauf hinweisen, dass man sich vielleicht für kurze Zeit aus dem Rollstuhl heben kann, damit die untere Sitzfläche vom Sicherheitsbeamten gechecked werden kann.

Codes & Co

Folgende Codes werden von allen internationalen Airlines benutzt, um verschiedene Hilfeleistungen und Unterstützung im Computer einzugeben. Wenn einer oder mehrere der Punkte auf einen Fluggastreffen zutreffen, sollte man dies bei der Reservierung und beim Check-in angeben.

So wird sichergestellt, dass der Check-in-Mitarbeiter keine Fehlinformationen weitergibt und dass mögliche Probleme während der Reise oder am Zielort ausgeschlossen werden.

  • WCHR: Gehbehinderter Fluggast, benötigt Hilfe im Flughafengebäude zum/vom Gate oder Ausgang, benötigt nach dem Ein- und Aussteigen einen Rollstuhl oder ähnliche Hilfe, kann ohne Hilfe einen Vorfeldbus benutzen, kann Treppen selbst überwinden, benötigt keine fremde Hilfe in der Fluggastkabine zum/vom Sitz und zu den Toiletten.
    Anmeldung bis 8 Stunden vor Abflug.
  • WCHS: Stark gehbehinderter Fluggast, nur noch eingeschränkt gehfähig, kann Vorfeldbus nicht benutzen, Treppen nicht allein überwinden, benötigt jedoch keine fremde Hilfe in der Fluggastkabine.
    Anmeldung bis 8 Stunden vor Abflug.
  • WCHC: Gehunfähiger Fluggast, kann einen Fluggastsitz mit aufgestellter
    Rückenlehne benutzen, ist aber unfähig, Distanzen allein zu überwinden, z.B. in der Fluggastkabine zum/vom Sitz und zu den Toiletten (z.B.
    Querschnittslähmung oder Multiple Sklerose in fortgeschrittenem Stadium,
    etc.) Anmeldung bis 8 Stunden vor Abflug.
  • BLND: Fluggast ist blind.
  • DEAF: Fluggast ist taub.
  • DEAF/MUTE: Fluggast ist taubstumm. 

Regelungen für Rollstühle

Es wird um frühzeitige Reservierung (spätestens 8 Stunden vor Abflug) dieser Sonderleistungen gebeten.

  • WCMP: Wheelchair Manual Power, handbetriebener Rollstuhl mit Maßangabe.
  • WCBD: Wheelchair Battery Dry, batteriebetriebener Rollstuhl mit nicht
    auslaufender Gel- oder Trockenbatterie. Die Batteriepole müssen abgeklemmt sein.

Elektrorollstühle mit Trockenbatterie werden befördert, wenn die Kabelanschlüsse von der Batterie abgeklemmt sind, die Batteriepole isoliert wurden und die Batterie fest auf dem Rollstuhl montiert ist.

Elektrorollstühle mit nicht auslaufsicherer Nassbatterie werden aus Sicherheitsgründen nicht befördert. Bei einer Anfrage für den Transport von Elektrorollstühlen wird empfohlen, im Voraus die Maße und das Gewicht anzugeben.

Für den Transport von Eigenrollstühlen dürfen die Airlines keine Zusatzkosten in Rechnung stellen.

Nur in extremen Ausnahmen werden private Rollstühle in der Kabine befördert. Ansonsten fast ausschließlich im normalen Frachtraum. Wenn man seinen privaten Rollstuhl am Flugzeugausgang ausgehändigt haben möchte, wird empfohlen, dies beim Check-in oder Boarding der Fluggesellschaft mitzuteilen.

Worauf es im Flugzeug ankommt

Ein mobilitätseingeschränkter Reisender darf nicht am Notausgang im Flugzeug sitzen. Aus Flugsicherheitsgründen dürfen Menschen mit Behinderung auch  nicht an einem Gangplatz sitzen.

Die Erfahrung zeigt, dass Check-in-Mitarbeiter sehr selten auf diese Vorschrift achten. Deshalb wird empfohlen, wenn das Umsetzen anstrengend ist, selbst beim Check-in darauf hinzuweisen, dass man nicht am Gang sitzen darf.

Nur in sehr seltenen Fällen gibt es je nach Flugzeugtyp vergrößerte WC-Bereiche für behinderte Menschen. Dennoch entsprechen diese nicht den Standards, die wir normalerweise in öffentlichen Behindertentoiletten vorfinden.

Auf Langstreckenflügen ist in vielen Fällen ein Bordrollstuhl vorhanden,
der auf die Gangabmessung im Flugzeug zugeschnitten ist. Man sollte jedoch bei der Reservierung und beim Check-in noch einmal darauf hinweisen, dass man während des langen Fluges einen Bordrollstuhl in Anspruch nehmen muss, um zum WC zu kommen.

Sollte dies der Fall sein, wird empfohlen, eine Begleitperson mitzunehmen, denn aus Service- und Sicherheitsgründen ist es sehr problematisch, während eines Fluges diese Unterstützung vom Kabinenpersonal in Anspruch zu nehmen.

Am Ziel angekommen

Je nach dem wie die individuellen Umstände am Zielflughafen sind, kann es sein, dass die Airline den Rollstuhl erst am Gepäckband wieder aushändigen kann. In solchen Fällen stellt die Fluggesellschaft aber einen Rollstuhl zur Verfügung, bis man seinen eigenen wieder entgegennehmen kann.