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An folgenden deutschen Flughäfen gibt es entweder Ermäßigungen oder freies Parken für Inhaber eines Schwerbehindertenausweises oder eines blauen Behinderten-Parkausweises. Flughafen Düsseldorf: An diesem Flughafen zieht man bei der Einfahrt in das Parkhaus eine normale Parkkarte. Wenn man das Parkhaus wieder verlässt, drückt man an der Schranke den Hilfeknopf und sagt, dass man eine Behinderten-Freischaltung benötigt. Dann wird ein Mitarbeiter zum Fahrzeug kommen und den Behindertenausweis oder die blaue Park-Plakette kontrollieren. Danach kann man das Parkhaus kostenlos verlassen. Flughäfen Berlin-Schönefeld, Berlin-Tegel, Berlin-Tempelhof: Kostenloses Parken ist ausschließlich in Berlin-Schönefeld auf Parkplatz P2 möglich. Die maximale Parkdauer beträgt 10 Minuten. Dagegen ist eine 50%ige Ermäßigung der Parkgebühr für mobilitätseingeschränkte Reisende mit einem Behindertenausweis auf allen drei Berliner Flughäfen möglich. Allerdings nur solange die Parkdauer nicht länger als einen Tag beträgt. Flughafen Frankfurt am Main: Im Terminalbereich kann man sowohl zum Ein- und Aussteigen als auch zum Be- und Entladen kostenlos parken. Hierzu muss die Parkerleichterung oder der Schwerbehindertenausweis mit dem Eintrag G oder aG ausgelegt werden. Terminal 1: Hier befinden sich die Behindertenparkplätze im Parkhaus P4. Diese erreicht man über die Tiefgaragenzufahrt P4 direkt am Frankfurter Airport Conference Center (FAC) gegenüber des Terminal 1. Über die Ruftaste des Ticket-Automats kann die Zentrale gerufen werden, die dann den Zugang zu den Stellflächen ermöglicht. Terminal 2: Hier befinden sich die Behindertenparkplätze in der Tiefgarage im Parkhaus P 8, Ebene U4, Reihe 17. Die Einfahrtshöhe beträgt 2.10 m. Vor Einfahrt in den Parkbereich betätigt man die Ruftaste. Die Zufahrtsschranke wird dann geöffnet. Für große Fahrzeuge oder Fahrzeuge mit Überhöhe sollte der Parkplatz P 36 genutzt werden, der sich nahe zum Terminal 1 befindet. Auf dem Parkplatz gelten andere Gebühren als in den Parkhäusern und Tiefgaragen. Der Flughafen Frankfurt am Main gewährt keine Ermäßigung für Menschen mit Behinderung. Flughafen Hamburg: Hier werden bei Vorlage eines Behindertenausweises oder Schwerbehindertenausweises die Parkgebühren um 50 Prozent reduziert. Um in den Genuss des Rabattes zu kommen, muss man vor Ausfahrt aus dem Parkhaus zum Airport-Office im Abflugbereich des Terminal 1. Dort werden die Parkgebühren reduziert. Laut Auskunft eines Reisefreundes am 22.09.2010 ist die Info falsch. Flughafen München: Auch hier werden die Parkgebühren bei Vorlage eines Schwerbehindertenausweises mit dem Eintrag G oder aG sind die Parkgebühren zu 50 Prozent reduziert. Es wird empfohlen, im Voraus eine Online-Buchung für die Parkdauer durchzuführen, da die Parkgebühren dann deutlich günstiger sind und die Ermäßigung sich nach dem Preis der Online-Buchung richtet. Flughafen Köln/Bonn: Ist man im Besitz eines EU-Park- oder Schwerbehindertenausweises mit den Einträgen aG, H oder BL kann man kostenlos in den Parkhäusern parken. Flughafen Nürnberg: Hier bekommt man eine Ermäßigung der Parkgebühren in Höhe von 50 Prozent, wenn man im Schwerbehindertenausweis den Vermerk aG oder BL hat. Bitte am Serviceschalter der Parkzentrale nach der Ermäßigung fragen, bevor man das Parkhaus verlässt. Flughafen Dresden: Mit einer EU-Parkplakette oder einem Schwerbehindertenausweis kann man hier kostenlos parken. Vor Ausfahrt aus dem Parkhaus meldet man sich bei der Parkaufsicht, um den Ausweis vorzeigen. Man erhält dann im Austausch mit dem bei der Einfahrt gezogenen Parkticket eine kostenlose Parkausfahrtkarte.
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