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Die Beantwortung häufiger Fragen zu „Dynamic Packaging“ Produkten. Sie sind sehr allgemein und können erheblich abweichen. Sie sind kein Ersatz für die Reiseveranstalter - AGB. Was ist „Dynamic Packaging“? „Dynamic Packaging“ ist ein Produkt vieler Veranstaltermarken, das sich des Prinzips des „Dynamic Packaging“ („Flexible Pakete“) bedient. Dabei wird auf eine Kundenanfrage ein Pauschalpaket gemäß den individuellen Anforderungen des Kunden in Echtzeit zusammengestellt. Tagesaktuelle Flüge werden mit verfügbaren Hotels aus den Beständen der Reiseveranstalter (z.T. mit eingeschränkten Zimmertypen und Verpflegungen) kombiniert. Nicht immer inklusive Reiseleitung und Transfer. Der Gesamtpreis der so zusammengestellten Pauschalreise wird zum Zeitpunkt der Buchung ermittelt. Solche Pakete sind im Reisebüro aktuell über die Buchungssysteme buchbar. Wie schnell ändern sich die Preise? Bei jeder Buchungsanfrage bzw. Buchung kann sich der Preis ändern, da die Reise in diesem Moment gebündelt wird. In Ausnahmefällen kann es vorkommen, dass sich der Preis zwischen der Tarifabfrage und der Buchungsanfrage bzw. Buchung ändert, da technisch mit einer Preis-Cache-Logik gearbeitet wird. Welche Reiseleistungen und Pauschalziele können so gebucht werden? Sie können individuelle Reisepakete in Echtzeit und natürlich vorab vakanzgeprüft zu tagesaktuellen Preisen buchen. Buchungen von Pauschalreisen mit Flug, Hotel sowie optionalem Transfer oder Mietwagen ab/bis Flughafen sind oft möglich. Zusätzlich können Sie natürlich auch Nur-Flüge oder Nur-Hotels sowie Fly & Drive - Angebote buchen. Transfers sind oft nur in Verbindung mit einem Flug- und Hotelleistung buchbar. Gibt es einen Katalog? Nein, keine gedruckten Kataloge – sowohl über die Buchungs-Maske als auch über den zutreffenden Internetauftritt erhalten Sie zu jedem Angebot eine detaillierte Hotel- und Leistungsbeschreibung. Maßgeblich für die gebuchte Leistung ist einzig diese Buchungs-Beschreibung. Ausschreibungen oder Kataloge anderer Veranstalter sind für „Dynamic Packaging“ Veranstaltermarken zu erbringende Leistung nicht verbindlich. Flugpläne Bei einem Direktflug kann durchaus eine Zwischenlandung stattfinden. Daher behalten sich die Fluggesellschaften Änderungen der Streckenführung des Fluggerätes sowie des Carries und der Fluggesellschaft vor. Zudem kurzfristige Zeitenänderungen, in Ausnahmefällen versäumen Kunden Anschlüsse und erhalten Verspätungen von mehreren Stunden oder gar einigen Tagen. Jegliche Haftung auch für Folgeschäden wird von den „Dynamic Packaging“ Veranstaltermarken und vom Reisebüro ausgeschlossen. Ist eine detaillierte Streckenführung über die Buchungs-Maske erkenntlich? Eine detaillierte Streckenführung und via-Kennung ist derzeit über den Buchungs-PC nicht möglich. Bitte achten Sie daher bei der Auswahl auf die Abflug- und Ankunftszeiten des ausgewählten Fluges. Die exakten Flugdetails entnehmen Sie ausschließlich den Reiseunterlagen. Was passiert bei Flugzeiten - Änderungen? Alle Flugzeiten sind unverbindlich, Änderungen bleiben den Airlines vorbehalten. Sofern sich im Vorfeld der Reise eine Flugzeiten -Änderung ergeben sollte, werden die Kunden zeitnah informiert. Muss der Rückflug bestätigt werden? Zur Überprüfung der aktuellen Flugzeiten sollten die Kunde den Rückflug 2 Tage vor Abreise bei der jeweiligen Airline rück bestätigen lassen. Ist ein Bordservice inkludiert? Die Airlines sind nicht verpflichtet, kostenfreie Mahlzeiten während eines Fluges anzubieten. Es besteht daher kein Anspruch auf einen Bordservice. Wie viel Gepäck ist erlaubt? Bitte entnehmen Sie die Informationen zum Freigepäck den Reiseunterlagen. In der Regel sind auf innereuropäischen Flügen und bei Reisen in die meisten anderen Länder in der Economy Class maximal 20 kg Gewicht erlaubt. Zusätzlich darf in der Regel ein Stück Handgepäck mitgenommen werden. Detaillierte Informationen sind aus den Allgemeinen Beförderungsbedingungen der jeweiligen Airline zu entnehmen. Gibt es vor Ort eine Reiseleitung? Nein, nur in Ausnahmefällen. Einreiseinformationen Ob Sie ein Visum benötigen, hängt von der Staatsangehörigkeit und dem Reiseziel ab. Für die Bereithaltung aller notwendigen Einreisedokumente ist der Fluggast selbst verantwortlich. Nicht das Reisebüro Kontaktadressen finden Sie im Internet unter www.auswaertiges-amt.de. Wie erhält der Kunde seine Reiseunterlagen? Direkt nach Buchung haben Sie die Möglichkeit, eine Vorab-Reisebestätigung über TOMA (Buchungs- PC) auszudrucken. Bitte beachten Sie: Die hier angezeigten Flugzeiten lassen jedoch keine via-Streckenführung erkennen. Die Original-Reiseunterlagen mit detaillierter Streckenführung werden an die bei Buchung im TOMA-Feld „Zusatz“ eingegebene Emailadresse versendet. Sind Tagesoptionen und Requestbuchungen möglich? Aufgrund der dynamischen Preisfindung sind Tagesoptionen und Requestbuchungen (Buchung auf Anfrage) leider nicht möglich. Jede Buchung ist direkt eine Festbuchung. Sind Umbuchungen, Teil- und Vollstornierungen möglich? Umbuchungen und Teilstornierungen sind nicht möglich. Umbuchungen können storniert und danach zum „neuen“, tagesaktuellen Preis eingebucht werden. Bitte entnehmen Sie die Stornobedingungen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des zutreffenden Veranstalters. Die Stornierungskosten und Änderungskosten weichen erheblich von den gewohnten AGB der früher üblichen Bedingungen der Reiseveranstalter (mit Katalog) ab. Stornierungen sind nicht über die TOMA-Maske (Buchungs- PC) möglich und immer schriftlich an die zutreffende Reservierung des Veranstalters zu leiten. Deshalb kann das Reisebüro für einen Änderungs- oder Stornierungsauftrag 15,- Euro berechnen. Unabhängig von den weiteren Kosten nach den zutreffenden AGB. Ist ein Name Change (Namens- Änderungen) möglich? Bitte beachten Sie, dass jede Buchung dieser Art direkt eine Festbuchung ist. Es besteht daher keinerlei Garantie auf eine kostenfreie Änderung eines Reiseteilnehmers oder Korrektur eines Namens. Die anfallende Gebühr kann je Airline variieren. Ist eine entsprechende Änderung erforderlich, ist zutreffender Reiseveranstalter berechtigt, sowohl anfallende Mehrkosten zum tagesaktuellen Reisepreis als auch oft eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von z.B. 50,-- € zu verlangen. Bitte achten Sie daher vor Abschluss der Buchung auf die absolut korrekte und vollständige Eingabe von Namen und Anrede. Vor- und Nachname der ausgestellten Reisedokumente müssen mit denen im Reisepass oder Personalausweis übereinstimmen. Wann ist die Anzahlung / Restzahlung fällig? Folgende Regel ist sehr häufig Bestandteil der zutreffenden AGB: Eine Anzahlung in Höhe von 50% des Reisepreises, mindestens jedoch 50,-- € pro Reiseteilnehmer, bei Nur-Flug-Buchungen in Höhe von 100%, ist unmittelbar nach Buchung fällig. Die Restzahlung ist ohne nochmalige Aufforderung 28 Tage vor Abreise zu leisten. Bei kurzfristigen Buchungen innerhalb von 28 Tagen bis 1 Tag vor Abreise ist der gesamte Reisepreis sofort zu zahlen. Welche Zahlungsarten sind möglich? Es kommt auf den Reiseveranstalter an: Zahlungen sind oft mit Kreditkarte (MasterCard und Visa), per Lastschrift (über die TOMA Maske, Aktion: DI und nur bis 7 Tage vor Abflug) und per Überweisung (bis 14 Tage vor Abflug) möglich. Pro Vorgang wird oft eine Transaktionsgebühr in Höhe von 10,-- € bei Zahlung mit der Kreditkarte erhoben. Bei Zahlung per Lastschrift und Überweisung kann ebenfalls eine Gebühr entstehen. Für Mietwagenbuchungen benötigen Sie generell immer eine Kreditkarte. Allgemeine Geschäftsbedingungen. Es gelten die zutreffenden AGB der zutreffenden Leistungsträger! Gerne recherchieren wir kostenpflichtig für Sie die AGB für Veranstalter, für die Sie uns schriftlich beauftragen. Die Kosten betragen pro AGB-Ausdruck 5,-. Das Reisebüro haftet nicht für die Aktualität, den Umfang oder die Gültigkeit des AGB- Ausdruckes. Das Reisebüro (RB) lehnt jede Art Haftung ab, die mit dieser Art Buchungsauftrag im Zusammenhang stehen. Das RB hat auf die besonderen Risiken dieser Buchungsart hingewiesen. Das RB hat keinen Beratungsauftrag wahrgenommen, sondern lediglich Ihren Auftrag mit seinen Möglichkeiten weiter geleitet. Das RB erbringt keine Leistungen eines Reiseveranstalters. Die sonst übliche RB-Haftung für typische RB- Leistungen treten in diesem Fall ausdrücklich nicht in Kraft. Wir hoffen auf Ihr Verständnis wenn wir Sie als Reisebüro möglichst umfassend vor finanziellen und ungewohnten Erfahrungen schützen möchten. In den gedruckten Katalogen fanden Sie alle Informationen die nötig waren. Bei dieser Buchungsart nicht. Nur Sie entscheiden, ob die Vorteile der neuen Buchungsart „Dynamic Packaging“ für Sie die Nachteile überwiegen. Ein kostenloser Service von Ihrem Reisebüro www.schluender24.de. Nachtrag (auch eigener Artikel) Kleingedrucktes: Durchlesen im Reisebüro nicht zumutbar Frankfurt (wog). Urlaubern ist es nicht zuzumuten, im Reisebüro die Reisebedingungen in einem dort ausliegenden Veranstalterkatalog zu studieren. Der Bundesgerichtshof entschied damit gegen einen Reiseveranstalter, der - wie oft üblich - seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) als „Kleingedrucktes" in seinem Katalog wiedergibt. Nach dem Gesetz gilt: AGB müssen vor Buchung dem Kunden „vollständig Übermittel werden". In diesem Falle steht in den AGB aber auch, dass die eigentlich zweijährige Verjährungsfrist für vertragliche Ansprüche des Urlaubers bereits ein Jahr nach Reiseende verjähren sollen. Die klagenden Gäste hatten dieses Detail im Reisebüro nicht beachtet, als sie ihre Reise nach Mauritius buchten. Auf der Ferieninsel jedoch fanden sie dann Reisemängel vor, derentwegen sie vom Veranstalter die teilweise Rückzahlung des Reisepreises und eine Entschädigung wegen nutzlos aufgewandter Urlaubszeit verlangten. Dies taten sie zwar binnen vier Wochen nach Reiseende - und hielten damit eine andere, wichtige Frist ein. Ihre zugehörige Klage erreichte den Veranstalter aber durch ein Versehen erst mehr als ein Jahr später. Und wurde deshalb - unter Hinweis auf die Verjährungsklausel in seinen AGB - zurückgewiesen. Die Vorinstanz hatte noch dem Veranstalter Recht gegeben. Die klagenden Urlauber hätten eine „zumutbare Möglichkeit gehabt, von diesen Bedingungen Kenntnis zu ~ \ nehmen". Der Bundesgerichtshof sieht das anders. Kleingedrucktes während der Buchung im Reisebüro nebenbei durchzulesen, sei nicht zumutbar. Folge: Die Ansprüche der Urlauber auf Rückzahlung und Entschädigung sind nicht verjährt. Sie können versuchen, diese durch eine Klage vor Gericht durchzusetzen (Urteil des Bundesgerichtshofs vom 26.2.2009, Az.: Xa ZR 141/07) Quelle: touristik aktuell 09-10/09
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