Start nützlich & interessant Keine Ausgleichsleistung bei verpasstem Anschlussflug

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Der Fluggast machte für sich und seine Begleitung eine Ausgleichszahlung in Höhe von je 600 Euro gegen die Airline geltend. Durch die Verspätung des Zubringerfluges wurden der Kläger und seine Begleitung nicht mit der Anschlussmaschine nach Bogotá befördert. Ein Anspruch auf Ausgleichszahlung besteht jedoch nicht, stellte der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 30. April 2009. (Az.: Xa ZR 78/08)